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   BAG, 14.05.1971 - 3 AZR 321/70   

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https://dejure.org/1971,1634
BAG, 14.05.1971 - 3 AZR 321/70 (https://dejure.org/1971,1634)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1971 - 3 AZR 321/70 (https://dejure.org/1971,1634)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 (https://dejure.org/1971,1634)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 1367
  • DB 1971, 1775
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.06.2007 - 10 Sa 766/06

    Altersversorgung; Altersgrenze bei Frauen; Besitzstand

    Im Licht der Auslegung der speziellen Widerrufsvorbehalte als Fälle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage liegt eine "wesentliche Änderung" im Sinne des speziellen Vorbehalts nach Ziffer IX Nr. 1 b der VO 1989 jedenfalls dann nicht vor, wenn sich die Gesetzesänderung auf die Beitragsbelastung des Arbeitgebers nicht auswirkt (BAG, Urteil vom 14.05.1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • ArbG Bonn, 21.09.2000 - 1 Ca 3447/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Gerichtliche Überprüfbarkeit des

    Eine ordnungsgemäße Ausübung billigen Ermessens nach § 315 Abs. 1 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß die beiderseitigen Interessen abgewogen und dabei alle wesentlichen Umstände berücksichtigt werden (BAG AP Nr. 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt, Nr. 12 zu § 315 BGB, Nr. 1 zu § 611 BGB Gewissensfreiheit; BAG NZA 1999, 384).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 545/82

    Berechtigung zur Anpassung der Betriebsrente an Nettobezüge, statt an

    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG, Einl. Rz 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m. w. N.).
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